Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bilanzbuchhaltung
Ready4tax UG Bilanzbuchhaltung / Buchhaltung /FIBU / Steuerrecht / Steuerberatung Weberstraße 1, 30916 Isernhagen
www.ready4tax.de kontakt@ready4tax.de
Präambel. Die ready4tax UG www.ready4tax.de leistet Bilanzbuchhaltung / Buchführungstätigkeiten, sowie sämtliche Genehmigungsfreie Tätigkeiten im Zusammenhang mit steuertechnischen oder buchhalterischen Aufgaben. Der Geschäftssitz befindet sich in der Weberstraße 1, in 30916 Isernhagen. unsere Mitarbeiter*innen, sind Bilanzbuchhalter*innen und üben ihre berufliche Tätigkeit laut §6 Nr.3+4 StBerG (Steuerberatungsgesetz) als Buchführungshilfe aus und sind geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK.
1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1.1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter“ gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen ready4tax als Auftragnehmerin und dem Auftraggeber, insbesondere für Werkverträge, Verträge über das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die Vornahme der Personalverrechnung / Personalabrechnung und der Abgabenverrechnung im Ausmaß der durch das StBerG festgelegten Berufsrechte ( §6Nr.3+4) und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachmännische Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch
ready4tax im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3 ready4tax ist berechtigt, den Dienstleistungs-/Beratungs- und/oder Vertretungsauftrag durch gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) sowie durch andere selbständige Bilanzbuchhalter/ Steuerfachangestellte durchführen zu lassen.
1.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Ready4tax ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen.
2. Geltungsbereich und Umfang
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde und auch für Zusatzvereinbarungenzwischen ready4tax und dem Auftraggeber.
2.2 Alle Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
2.3 ready4tax ist verpflichtet sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen. Äußerung durch die ready4tax, so ist die ready4tax nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.
3. Umfang und Ausführung des Auftrages
3.1 Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrags werden vertraglich vereinbart. Ein Mandat zur Buchführung / FIBU hat immer eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Quartal vor Ablauf ausschließlich schriftlich gekündigt wird.
4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
4.1 Der Auftraggeber hat ready4tax die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften. Die Auftraggeberin / Auftraggeber erklären ausdrücklich, dass alle Angaben wahrheitsgemäß an ready4tax gemacht wurden. Ready4tax haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf 1,5 Monate begrenzt. Darüber hinaus haftet die ready4tax nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Die Haftung wird begrenzt auf 100.000,00,-
Euro.
4.2 Ready4tax ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur technischen Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftlichen Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Sie hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ready4tax auch ohne deren besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungsund/oder Vertretungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten“ Vorlage wird gesondert definiert mit mindestens einer Woche Vorlauf, um Arbeiten ausführen zu können. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der ready4tax bekannt werden. Ein Verzug, der auf die verspätete Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht von ready4tax zu vertreten. Für schriftlich vereinbarte Termine die nicht schriftlich (Mail/Post) abgesagt werden, wird eine Halber Tagesssatz in Höhe von 224,- Euro netto berechnet. Für fehlerhafte Dateien, fehlerhafte Unterlagen, avisierte aber nicht zugesendete Unterlagen etc. kann ready4tax nicht haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt bei Versäumen von Fristen seitens der Auftraggeberin.
4.4 Der Auftraggeber trägt und zahlt alle anfallenden Kosten und Folgekosten, welche der ready4tax entstehen, um in eigener Sache Aufarbeitungen / Richtigstellungen / Verteidigungen etc. z.B. gegenüber Behörden etc. vornehmen zu müssen, wenn der Auftraggeber falsche Angaben gemacht hat, sowie durch alle gesetzeswidrigen Handlungen durch den Auftraggeber. Dieses Szenario kann z.B. eintreten, wenn der Auftraggeber gefälschte Dokumente übergibt, Straftaten die ähnlich gelagert sind verübt oder sonst wissentlich, fahrlässig oder billigend in Kauf nehmend, solche Taten begeht.
5. Sicherung der Unabhängigkeit
5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der ready4tax zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. Es wird ein ausdrückliches Abwerbeverbot zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin vereinbart. Jeder nachgewiesene Abwerbeversuch / Abwerbung wird mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 15.000, – Euro je Einzelfall belegt. Es kommt leider regelmäßig vor, dass Auftraggeber versuchen die betreuenden Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der ready4tax abzuwerben.
6. Berichterstattung
6.1 ready4tax verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die ihrer Kooperationspartner auf Wunsch und gegen Berechnung des Aufwandes schriftlich Bericht zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übermittlung mittels E-Mail ist zulässig.
6.2 Der Auftraggeber und ready4tax stimmen überein, dass für den Dienstleistungs-, Beratungs- und Vertretungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder laufende oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der
Berichterstattung entsprechen dem Stundensatz der ready4tax (89,- Euro netto).
6.3 Ready4tax gibt nur schriftlich verbindlich über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit eine Äußerung ab, so haftet sie für mündliche Erklärungen über diese Ergebnisse nicht.
7. Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht/Nutzung
7.1 Die Leistungen von ready4tax sind urheberrechtlich geschützt.
7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs-, Beratung und/oderVertretungsauftrages von ready4tax, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entwürfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für seine Geschäftszwecke zu verwenden. Eine sonstige Verwertung zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.
7.3 Die Verwendung beruflicher Äußerungen von ready4tax zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die ready4tax zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
7.4 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum von ready4tax sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für Geschäftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche von ready4tax nach sich.
7.5 Im Falle einer Vertragsauflösung werden ausdrücklich keine digitalen Daten an den Auftraggeber übergeben, da diese sich im Eigentum von ready4tax befinden und dem Urheberrecht unterliegen. Es werden lediglich Auswertungen in Papierform sowie sämtliche
Belege, welche sich im Eigentum des Auftraggebers befinden, herausgegeben. Ein Anspruch auf die Übergabe von digitalen Daten existiert ausdrücklich nicht. Ferner wird ausdrücklich ein Zurückbehaltungsrecht für den Fall, dass ready4tax seine Honorare nicht vollständig bekommen hat, vereinbart.
7.6 Ready4tax verpflichtet sich ihrerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit sie bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.
8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
8.1 Ready4tax ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistung zu beseitigen. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sie ist berechtigt, auch von der ursprünglichen Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.
8.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von ready4tax zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung der ready4tax erlangt hat.
8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ready4tax allfällige Mängel oder Verbesserungsaufträge sofort und rechtzeitig in ausschließlich schriftlicher Form mitzuteilen und auch ready4tax entsprechende Zeit zu gewähren, Unrichtigkeiten und Mängel zu
beseitigen. Für den Fall, dass ready4tax keine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
8.4 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel, Anspruch auf Minderung, oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, – das Recht der Wandlung.
Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
8.5 Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des Punktes 9.<
9. Haftung
9.1 Ready4tax und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Ready4tax hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder Seite 7 von 12 äußerst grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie bis zu einer maximalen Höhe des eineinhalbfachen Monatsbetrages der mit ready4tax vereinbarten Honorarsumme der
jeweils betreffenden Leistung. Dies gilt auch für die Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen gemäß Punkt 1.4.
9.2 Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche sind ausnahmslos in schriftlicher Form unverzüglich,
nachweislich und rechtzeitig an ready4tax zu melden.
9.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ready4tax ausschließlich genehmigungsfreie Tätigkeiten ausübt. Für Fragen, die in den Bereich Steuerstrafrecht oder Steuerberatung fallen, verweist sie an die mit ihr kooperierenden Partner! Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerstrafrecht (Richter a.D. Finanzgericht) und Steuerberater. Eine Rechtsberatung nimmt die ready4tax nicht vor. Ausgenommen hiervon sind Unternehmensberatungstechnische Fragen oder Fragen, die die Ausführung des Buchhaltungsservice / Buchhaltungshilfe betreffen.
10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz
10.1 Ready4tax sowie ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter/ Steuerfachangestellte sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
10.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die ready4tax schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
10.3 Ready4tax darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über ihre Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. /Bzw. dies gilt nicht für Personen, die an der
Bearbeitung des Mandates beteiligt sind.
10.4 Die Schweigepflicht der ready4tax, ihrer Mitarbeiter und der hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter/Steuerfachangestellte gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Die Auftraggeberin entbindet die ready4tax während der Dauer des laufenden Mandates von der Schweigepflicht gegenüber Behörden insbesondere bei strafrechtlichen Ermittlungen.
10.5 Ready4tax ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Ready4tax gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. An ready4tax überlassenes Material
(Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben. (Beachte dazu Punkt 7.5 Zurückbehaltungsrecht).
10.6 Ready4tax verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seinem Auskunftsrecht nach § 34 BDSG nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu
verrechnen.
10.7 Ready4tax hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen ready4tax und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die diese in Urschrift besitzt. Ready4tax kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten. (Beachte dazu Punkt 7.5 Zurückbehaltungsrecht).
10.8 Ready4tax ist berechtigt die ihr im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt.
10.9 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.
10.10 Die Auftraggeberin erteilt hiermit verbindlich, aber widerruflich der ready4tax Vollmacht gegenüber Behörden und Dritten, die zur Erfüllung des Mandates notwendig sind.
11. Honoraranspruch und -Höhe
11.1 Ready4tax hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienstleistungs-, Beratungsund/oder Vertretungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung
des Auftraggebers mit ready4tax. Grundsätzlich gilt ein Kanzleistundensatz in Höhe von 89,- Euro zzgl. 19% MwSt. Alle anderen Vergütungen, für die unterschiedlichsten Leistungen, können dem Preisblatt, welches jedem Angebot beiliegt, entnommen werden.
11.2 Besteht eine individuelle Monatspauschal-Vereinbarung oder A-Kontovereinbarung, gilt bei diesen Vereinbarungen eine regelmäßige Zahlungsmodalität stets zu Monatsbeginn im Voraus als vereinbart. Als rechtzeitige Begleichung ist das Einlangen auf dem Konto von ready4tax bis spätestens zum 5. des Monats anzusehen. Des Weiteren besteht kein Recht auf Rückrechnung oder allfälliger, auch nicht teilweiser Rückzahlung im Falle einer Kündigung oder Vollmachtsauflösung.
11.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch ready4tax oder kommt es zu seiner Verzögerung, so schuldet der Auftraggeber, gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn der Auftragnehmer zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des
Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde.
11.4 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten von ready4tax einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars.
11.5 Die vereinbarte Honorarsumme ist bei Erstaufträgen im Voraus, bei Folgeaufträgen zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Auftragserfüllung sofort nach Fertigstellung ohne Abzug fällig.
11.6 Ready4tax hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Sie kann entsprechende Vorschüsse verlangen.
11.7 Ready4tax kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 BGB, §288 BGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet ready4tax nur bei äußerst grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe ihrer noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden.
Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.
11.8 Eine Beanstandung der Arbeiten von ready4tax berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr nach Punkt 11.5 und 11.6 zustehenden Vergütungen.
11.9 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ready4tax auf Vergütungen nach Punkt 11.5 und 11.6 ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
11.10 Bei nicht fristgerechter Begleichung behält sich ready4tax vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe lt. § 288 BGB sowie Mahnspesen in der jeweils üblichen Höhe zu verrechnen.
11.11 Für den Fall, dass die Auftraggeberin eine Kapitalgesellschaft, gleich welcher Art ist und diese Gesellschaft veräußert wird, gilt die zusätzliche persönliche Haftung des Geschäftsführers, wenn dieser oder von ihm beauftragte Personen einen Auftrag an ready4tax erteilt hat. Das Mandat geht in einem solchen Fall ausdrücklich nicht automatisch an ready4tax über. Im Falle eines Gesellschafterwechsels / Geschäftsführerwechsels, behält ready4tax sich ausdrücklich das Recht vor, das Mandat zu sofort zu beenden.
11.12 Die Auftraggeberin bestätigt ausdrücklich, dass zukünftige eigene Forderungen der Auftraggeberin an die ready4tax UG abgetreten werden, wenn der Fall der Verzögerung oder Nichtzahlung eintritt. Die Auftraggeberin tritt Ihre Forderungen hiermit bis zur Höhe der
Forderungen, die der ready4tax zustehen wirksam ab.
12. Kündigung
12.1 Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt
12.2 Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
13. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
13.1 Auf diesen Vertrag zwischen ready4tax und Auftraggeber ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
13.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von ready4tax.
13.3 Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von ready4tax zuständig.
13.4 Als Gerichtsstand wird ebenfalls der Sitz der ready4tax festgelegt und vereinbart.
14. Verträge mit Verbrauchern
14.1 Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bzw. das Fernabsatzgesetz (FAGG) nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
14.2 BELEHRUNG GEMÄSS § 11 FAGG SOWIE § 3 KSCHG Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern (Privatkunden) von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
(FAGG) sowie über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern (Privatkunden) gemäß § 39 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z2 FAGG) können Sie gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Haben Sie Ihre Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit Sie Ihr Rücktrittsrecht ausüben können, müssen Sie das Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgeben. Muster – Widerrufsformular Dienstleistung: Wenn Sie einen Vertrag mit ready4tax widerrufen wollen, dann senden Sie bitte Folgendes ausgefüllt an: ready4tax Weberstraße 1, 30916 Isernhagen kontakt@ready4tax.de Ich widerrufe den von mir am …………….(Datum) abgeschlossenen Vertrag für folgende Leistungen: ……………………………………….. Mein Name (Vorname, Nachname) Meine Adresse (PLZ Ort, Str. Nr./Stg./Tür) Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
14.3 Verzicht auf das Rücktrittsrecht Falls mit der Aufnahme der Tätigkeit bereits vor Ablauf des Rücktrittsrechtes mit einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss begonnen werden soll, besteht gesetzlich die Möglichkeit und es wäre erforderlich auf das in Punkt 14.2
ausführlich erläuterte Rücktrittrecht zu verzichten. Andernfalls ist eine Aufnahme der Tätigkeit erst nach Ablauf der 14 Tage möglich. Ich/Wir bestätige(n) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben und nehme(n) diese ausdrücklich zur Kenntnis.
________________________ _____________________________ Ort, Datum Auftraggeber NUR FÜR VERBRAUCHER Als Verbraucher bestätige ich ausdrücklich die vorliegenden AGB gelesen und verstanden zu haben, über mein Rücktrittsrecht belehrt worden zu sein sowie die Bestimmungen über Verträge mit Verbrauchern gem. Punkt 14 zu akzeptieren. Ich möchte die Leistungen sofort in Anspruch nehmen und verzichte daher auf mein Rücktrittsrecht gem. Pkt 14.3. ________________________
_____________________________ Ort, Datum Auftraggeber (Verbraucher)
AGB-Stand 13.07.2023